Informationen

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,
sehr geehrtes Praxisteam,

auf der Grundlage des "Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung" wurde zum 01.01.2019 die bisherige Röntgenverordnung (RöV) durch das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die überarbeitete Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) abgelöst.
Entsprechend der aktuellen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind die Fachkunde bzw. die Kenntnisse im Strahlenschutz regelmäßig im Abstand von maximal 5 Jahren zu aktualisieren. Die Durchführung der Aktualisierung ist in der Fachkunderichtlinie (FK-RL) geregelt.
Das vorliegende "Selbstlernpaket im Strahlenschutz" wurde an die aktuelle Strahlenschutzgesetzgebung angepasst sowie methodisch und inhaltlich überarbeitet.
Der Inhalt des Schulungsmaterials soll sowohl Zahnärzte als auch das Praxispersonal ansprechen.

In Abstimmung mit der strahlenschutzrechtlichen Behörde in Sachsen sind für die Durchführung von Aktualisierungen der Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz folgende Kursdurchführungen bestätigt worden:
Für Zahnärzte - Fachkunde im Strahlenschutz (lt. FK-RL 8 Unterrichtsstunden):

  • 4 Unterrichtsstunden Selbststudium mit diesem Selbstlernpaket
  • 4 Unterrichtsstunden Kursbesuch einschließlich Nachweis des Lernerfolges als Präsenzveranstaltung
Für Praxispersonal - Kenntnisse im Strahlenschutz (lt. FK-RL 4 Unterrichtsstunden):
  • 3 Unterrichtsstunden Selbststudium mit diesem Selbstlernpaket
  • 1 Unterrichtsstunde Zusammenfassung und Nachweis des Lernerfolges (z. B. durch Mitarbeiter des BuS-Dienstes bzw. zentrale Prüfungsveranstaltungen)
(die unterschiedliche Stundenzahl für das Selbststudium für Zahnärzte und Praxismitarbeiterinnen ergibt sich aus unterschiedlichen Lerninhalten)

In dem Link "Umgang mit dem Selbstlernpaket" (rechte Spalte) erhalten Sie Informationen und Hinweise zur Nutzung des vorliegenden Schulungsmaterials.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Umgang mit dem Schulungsmaterial.

Zahnärztliche Röntgenstelle Sachsen /
Röntgenausschuss der LZK Sachsen