Validierung der Aufbereitung von Medizinprodukten in der ZAP

Eine Validierung des Aufbereitungsprozesses der Medizinprodukte ist in der Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung im § 4 Abs.(2) festgeschrieben. Zur Erläuterung der damit verbundenen Aufgaben und Anforderungen nutzen Sie bitte die nachfolgenden Informationsmaterialien.

Für die Realisierung der Validierung des Aufbereitungsprozesses in Ihrer Zahnarztpraxis können Sie auf ein neues Dienstleistungsangebot des BuS-Dienstes der LZKS zurückgreifen.

Informationen zur Validierung der Aufbereitung von MP
Flyer der LZKS "Validierung der Aufbereitungsprozesse" 1,2 MB ---
Leistungen und Gebühren des BuS-Dienstes der LZKS ab dem 01.09.2018 70 KB ---
Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen (ZBS 04/2017) 93 KB ---
Aktuelle BuS-Dienst-Information vom Betriebsarzt und von Praxisbegehungen (ZBS 03/2017) 47 KB ---
Aktuelle Informationen zum Projekt Validierung des Aufbereitungsprozesses von Medizinprodukten (Artikel ZBS 11/2015) 395 KB ---
Klarheit- bei der Validierung des Aufbereitungsprozesses von Medizinprodukten (Artikel ZBS 5/2015) 88 KB ---
Die Validierung des Aufbereitungsprozesses von Medizinprodukten (Artikel ZBS 7+8/2014) 68 KB ---