Sie möchten eine/n Zahnmedizinische/n Fachangestellte/n ausbilden?
- Was ist zu tun, wenn Sie einen geeigneten Bewerber/ eine geeignete Bewerberin gefunden haben?
- Setzen Sie sich mit dem Ressort Ausbildung der Landeszahnärztekammer Sachsen in Verbindung und fordern Sie die
entsprechenden Unterlagen an.
Ansprechpartnerin ist Frau Hummel
Tel.: 0351/8066250
E-Mail: hummel@lzk-sachsen.de
- Von der zuständigen Mitarbeiterin bekommen Sie dann die Vorlagen für den Berufsausbildungsvertrag, den Antrag auf
Eintragung in das Ausbildungsregister, den Vordruck zur Anmeldung zur Berufsschule sowie Unterlagen zur Ausbildungsvergütung
in der jeweils aktuellen Version in Datei- oder Schriftform zugesendet.
Danach füllen Sie die erforderlichen Ausbildungsdokumente aus:
- Berufsausbildungsvertrag in dreifacher Ausfertigung
- Antrag auf Eintragung in das Ausbildungsregister
- Schulanmeldung
- Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplanes Musterdatei
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung bzw. jugendärztliche Untersuchung:
- Für Auszubildende unter 18 Jahren ist zusätzlich eine jugendärztliche Untersuchung erforderlich. Weitere Informationen
dazu finden Sie auch im Kapitel Jugendarbeitsschutz des Praxishandbuches
der LZKS.
- Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist für alle AZUBIS notwendig. Die Vorsorgekartei erhalten Sie nach der Eintragung
des Ausbildungsverhältnisses mit der Rücksendung der Unterlagen.
- Eine aktuelle Übersicht der zur arbeitsmedizinischen Untersuchung ermächtigten Ärzte finden Sie auf der Homepage der
sächsischen Ärztekammer unter:
http://www.slaek.de/de/01/03Empfehlungen/arbeitsmediziner.php.
Rücksendung der ausgefüllten Ausbildungsdokumente:
- Senden Sie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Ausbildungsdokumente sowie bei Minderjährigen eine Kopie der jugendärztlichen
Untersuchung an das Ressort Ausbildung der Landeszahnärztekammer Sachsen.
- Die Schulanmeldung schicken Sie bitte direkt an das zuständige Berufliche Schulzentrum.
Nach der Bearbeitung der Ausbildungsdokumente durch die Landeszahnärztekammer erfolgt die Rücksendung folgender Unterlagen
an Ihre Zahnarztpraxis:
- 2 Ausbildungsverträge
- Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
- Nachweiskarte für die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (G-42 Karte)