Checkliste Praxisschließung

Folgende Meldungen sind im Zusammenhang mit einer Praxisschließung erforderlich:

Veränderungsmeldungen Adressen / Infos
Formlose Meldung bei den Sächsischen Körperschaften (LZK und KZV)
Formlose Veränderungsmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung (BGW)
Formlose Veränderungsmeldung (Röntgengeräte abmelden) bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Arbeits- und Strahlenschutz)
Formlose Veränderungsmeldung bei dem zuständigen Gesundheitsamt

Folgende Anzeigen sind im Zusammenhang mit einer Praxisschließung erforderlich. Für die Anzeige verwenden Sie bitte die Formulare der nachfolgenden Tabelle:

Erforderliche Anzeigen Adressen / Infos
Anzeige der Beendigung des Betriebes der Amalgamabscheider bei der Unteren Wasserbehörde
Zugehörige Formulare
16.12 Anzeige über die Einleitung von Abwasser aus Zahnarztpraxen 36 KB 75 KB

Folgende Aktivitäten sind weiterhin aus der Sicht der Praxisführung bei einer Praxisschließung zu beachten (Auszug):

Sonstige Aktivitäten Adressen / Infos
Aufbewahrung der Patientenkartei, der Röntgenaufzeichnungen (Filme und zugehörige Dokumentation) unter Beachtung des Datenschutzes und der Aufbewahrungsfristen
Aufbewahrung der Entsorgungsnachweise, der entsprechenden Bestandsverzeichnisse/ Prüfberichte der technischen Geräte, der Unterweisungsnachweise sowie der Nachweise über die arbeitsmedizinische Vorsorge der Mitarbeiterinnen unter Beachtung der Aufbewahrungsfristen
Aushändigung der Vorsorgekartei der arbeitsmedizinischen Untersuchungen an die betreffenden Mitarbeiterinnen beim Verlassen der Praxis