Stichwortverzeichnis
Was ist zu tun bei ...
Formulare - Gesamtübersicht
Zugehöriges Kapitel:
Kapitel 2.4 - Mutterschutz
Zugehörige Adressen:
Landesdirektion Sachsen als zuständige Aufsichtsbehörde
Zugehörige Gesetze / Verordnungen:
Mutterschutzgesetz
Information der Bundeszahnärztekammer zum Thema Schwangerschaft:
Information zur Beratung von schwangeren Angestellten und selbstständigen Zahnärztinnen
Werdende Mütter dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, Gasen oder Dämpfen ausgesetzt sind oder bei denen Berufskrankheiten entstehen können (§ 11 MuSchG). Da Gesundheitsgefährdungen durch Kontakt mit infizierten Körperflüssigkeiten bei Benutzung von Schutzkleidung (Handschuhe, Mundschutz und Brille) nach den Maßstäben praktischer Vernunft zwar äußerst unwahrscheinlich sind, aber dennoch immerhin möglich bleiben, sind sie nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nicht als vernachlässigbares Restrisiko einzustufen.
Formulare Schwangerschaft Praxismitarbeiterin / angestellte Zahnärztin | ||
Zum 01. Januar 2018 trat ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt ist zur Anzeige der Schwangerschaft
bei der Landesdirektion Sachsen
das von ihr erstellte und geforderre neue Formular "Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau"
zur Anzeige der Schwangerschaft zu verwenden. Informationen und zugehörige Formulare zum Mutterschutz auf der Homepage "Arbeitsschutz Sachsen" |
(Externer Link!) |