Kapitel 1 des PHB - Adressen

In der nachfolgenden Tabelle können Sie die entsprechenden Kontaktdaten des Zahnärztehauses, der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung (BGW), der Landesdirektion Dresden (Arbeitsschutz), der zugelassenen Sachverständigen für die Prüfung von Röntgeneinrichtungen, der unteren Wasserbehörden, von Einrichtungen für die Überprüfung mittels Bioindikatoren sowie der zuständigen Gesundheitsämter auswählen.

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