Kopiervorlagen /Formulare Amalgamabscheidung

Behandlungsplätze, an denen Amalgam anfällt, sind bei den Unteren Wasserbehörden entsprechend der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und der Landeszahnärztekammer Sachsen vom 12.01.2003 anzuzeigen. Der Text der Vereinbarung ist dem Gemeinsamen Merkblatt - Abwassereinleitungen aus Zahnarztpraxen in öffentliche Abwasseranlagen des Freistaates Sachsen - zu entnehmen.
Weitere Hinweise finden Sie auch im Kapitel Amalgamabscheidung.

Folgende Veränderungen sind der Unteren Wasserbehörde vor der Inbetriebnahme / Änderung mit dem folgenden Formular 16.12 anzuzeigen:

  • Neuinstallation vor Inbetriebnahme (z. B. Praxis in neuem Objekt)
  • Umsetzung von gebrauchten Amalgamabscheidern
  • Betreiberwechsel (neuer Betreiber hat Anzeige einzureichen)
  • Einrichtung weiterer Behandlungsplätze
  • Austausch von Amalgamabscheidern (gesamte Baugruppe)
  • Stilllegung von Amalgamabscheidern

In der nachfolgenden Tabelle ist das für eine Anzeige von Amalgamabscheidern relevante Formular bzw. die Kopiervorlage zusammengestellt.
Das zugehörige Formular ist als am Bildschirm ausfüllbares PDF-Dokument hinterlegt. Vor der Bearbeitung sollte das Dokument heruntergeladen und auf dem eigenen PC gespeichert werden. Dann wird die Datei im AdobeReader (> Version 11) geöffnet und kann bearbeitet, gespeichert und gedruckt werden.

Bezeichnung des Formulars
16.12 Anzeige über die Einleitung von Abwasser 36 KB ---