Behandlungsplätze, an denen Amalgam anfällt, sind bei den Unteren Wasserbehörden entsprechend der Verwaltungsvereinbarung
zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und
Landwirtschaft und der Landeszahnärztekammer Sachsen vom 12.01.2003 anzuzeigen. Der
Text der Vereinbarung ist dem Gemeinsamen Merkblatt - Abwassereinleitungen
aus Zahnarztpraxen in öffentliche Abwasseranlagen des Freistaates Sachsen - zu
entnehmen.
Weitere Hinweise finden Sie auch im Kapitel Amalgamabscheidung.
Folgende Veränderungen sind der Unteren Wasserbehörde vor der Inbetriebnahme / Änderung mit dem folgenden Formular 16.12 anzuzeigen:
In der nachfolgenden Tabelle ist das für eine Anzeige von Amalgamabscheidern relevante Formular bzw. die Kopiervorlage zusammengestellt.
Das zugehörige Formular ist als am Bildschirm ausfüllbares PDF-Dokument hinterlegt. Vor der Bearbeitung sollte das Dokument
heruntergeladen und auf dem eigenen PC gespeichert werden. Dann wird die Datei im AdobeReader (> Version 11) geöffnet und
kann bearbeitet, gespeichert und gedruckt werden.
Bezeichnung des Formulars | ||
16.12 Anzeige über die Einleitung von Abwasser | 36 KB | --- |