Stichwortverzeichnis
Was ist zu tun bei ...
Formulare - Gesamtübersicht
Zugehörige Gesetze und Verordnungen:
Biostoffverordnung
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung) schreibt im Abschnitt 2 eine schriftlich fixierte Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber vor. Diese ist vor Aufnahme der Tätigkeiten durchzuführen und danach bei maßgeblichen Änderungen der Arbeitsbedingungen sowie beim Auftreten arbeitsbedingter Infektionen/ Erkrankungen oder gesundheitlicher Bedenken gegen die weitere Ausübung der Tätigkeit zu aktualisieren.
Schritte zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung:
Die Dokumente können Sie als PDF-Dokument zum Ausdrucken bzw. als MS-Word-Datei (im RTF-Format), zum anschließenden Anpassen an die individuellen Praxisgegebenheiten und nachfolgendem Speichern auf Ihrem System, öffnen.
Gefährdungsermittlung nach Biostoffverordnung | ||
Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung | 50 KB | 225 KB |
Biostoffverzeichnis - vorausgefüllt (Anhang 1 zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung) | 11 KB | 184 KB |
Biostoffverzeichnis - leer (Anhang 1 zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung) | 10 KB | 178 KB |
Schutzmaßnahmen (Anhang 2 zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung) | 19 KB | 159 KB |
Handlungshilfe und Mitarbeiterunterweisung zur Gefährdungsbeurteilung Coronavirus | 651 KB | 381 KB |
16.5 Mitarbeiterunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 und Biostoffverordnung | Neue Form der notwendigen Mitarbeiterunterweisungen | |
Beispiele für Betriebsanweisungen nach Biostoffverordnung |