Stichwortverzeichnis
Was ist zu tun bei ...
Formulare - Gesamtübersicht
Zugehörige Gesetze und Verordnungen:
Mutterschutzgesetz
Entsprechend §10, Abs (1) des Mutterschutzgesetzes gilt: "Im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des
Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit ... die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen,
denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann, ...".
Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren. Unabhängig davon, ob ein Mann
oder eine Frau an einem Arbeitsplatz tätig ist, muss bei einer Gefährdungsbeurteilung auch geprüft werden, ob es mögliche
Gefährdungen für Schwangere oder stillende Mütter gibt. Die Gefährdungsbeurteilung ist für Tätigkeiten jedoch nicht für
Arbeitsplätze durchzuführen.
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