Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitschutzgesetz

Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln, um festzulegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren. In der Dokumentation ist anzugeben, welche Gefährdungen am Arbeitsplatz auftreten können und welche Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Die Gefährdungsbeurteilung muss einmal pro Beschäftigtengruppe (z. B. ZFA, ZMV, Zahntechniker ...) angefertigt werden.

Die einzelnen Formulare sind als am Bildschirm ausfüllbare PDF-Formulare hinterlegt. Vor der Bearbeitung sollte das Dokument heruntergeladen und auf dem eigenen PC gespeichert werden. Dann wird die Datei im AdobeReader (> Version 11) geöffnet und kann bearbeitet, gespeichert und gedruckt werden.

Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
Formular ZFA / ZMP / Helferin Ausfüllmuster 481 KB ---
Formular ZMV Ausfüllmuster 433 KB ---
Formular angestellter Zahntechniker Ausfüllmuster 238 KB ---
Formular angestellter ZA Ausfüllmuster 220 KB ---
Formular Reinigungskraft Ausfüllmuster 460 KB ---