- Informationen
- Grundlagen
- Betreiberpflichten
- Aufnahmetechniken
- Umrüstung auf digital
- Zusammenfassung
- Anhang
Weiterführende Informationen:
§ 115 StrlSchV - Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung
Zugehörige Formulare:
Anzeige Röntgeneinrichtung bei der zuständigen Behörde (Landesdirektion Sachsen) Anzeige von Röntgengeräten bei der Zahnärztlichen StelleZugehörige Adressen:
Kontaktdaten der Landesdirektion Sachsen Kontaktdaten der Sachverständigen für die Prüfung von Röntgeneinrichtungen
Ende 2018 besitzen ca. 65 % der dentalen Röntgengeräte einen digitalen Bildempfänger (Sensor bzw. Speicherfolie). Diese Tendenz
wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen.
In diesem Teil des Schulungsmaterials sollen Ihnen Hinweise und Anregungen für die Vorgehensweise für eine anstehende Umrüstung
Ihrer analogen (mit Film) Röntgengeräte gegeben werden.
Lerninhalt als PDF-Datei | Inhalt für Zahnärzte | Inhalt für Mitarbeiter | Bei Bedarf zum Ausdrucken |
Anforderungen bei einer Umrüstung auf digitalen Bildempfänger | Ja | Ja | Handout zum Lerninhalt |