Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,
sehr geehrtes Praxisteam,
auf der Grundlage des "Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung" wurde
zum 01.01.2019 die bisherige Röntgenverordnung (RöV) durch das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die überarbeitete Strahlenschutzverordnung
(StrlSchV) abgelöst.
Entsprechend der aktuellen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind die Fachkunde bzw. die Kenntnisse im Strahlenschutz regelmäßig
im Abstand von maximal 5 Jahren zu aktualisieren. Die Durchführung der Aktualisierung ist in der Fachkunderichtlinie (FK-RL) geregelt.
Das vorliegende "Selbstlernpaket im Strahlenschutz" wurde an die aktuelle Strahlenschutzgesetzgebung angepasst sowie methodisch
und inhaltlich überarbeitet.
Der Inhalt des Schulungsmaterials soll sowohl Zahnärzte als auch das Praxispersonal ansprechen.
In Abstimmung mit der strahlenschutzrechtlichen Behörde in Sachsen sind für die Durchführung von
Aktualisierungen der Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz folgende Kursdurchführungen bestätigt
worden:
Für Zahnärzte - Fachkunde im Strahlenschutz (lt. FK-RL 8 Unterrichtsstunden):
Für Praxispersonal - Kenntnisse im Strahlenschutz (lt. FK-RL 4 Unterrichtsstunden):
(die unterschiedliche Stundenzahl für das Selbststudium für Zahnärzte und Praxismitarbeiterinnen
ergibt sich aus unterschiedlichen Lerninhalten)
In dem Link "Umgang mit dem Selbstlernpaket" (rechte Spalte) erhalten Sie Informationen und Hinweise zur Nutzung des vorliegenden
Schulungsmaterials.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Umgang mit dem Schulungsmaterial.
Zahnärztliche Röntgenstelle Sachsen /
Röntgenausschuss der LZK Sachsen