Auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung wurde zum 01.01.2019 die bisherige Röntgenverordnung (RöV) durch das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die überarbeitete Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) abgelöst.
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Änderungen im Strahlenschutzrecht zum 01.01.2019 - Vergleich mit bisheriger RöV | Ja | Ja | Handout zum Lerninhalt |
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