Pflichten beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen

  • In der linken Auswahlspalte können Sie die entsprechenden Erläuterungen und Informationen zur Inbetriebnahme, dem laufenden Betrieb, der Durchführung der Qualitätssicherung, zu notwendigen Dokumentationen und Maßnahmen bei der Außerbetriebnahme von Röntgeneinrichtungen auswählen.

  • Die Bildkette beim Röntgen besteht aus vielen Komponenten (Generator, Röntgenstrahler, Objekt, Bildempfänger usw.) und ist von mehreren Parametern abhängig. Zur Gewährleistung reproduzierbarer Röntgenaufnahmen wurde bereits in der Röntgenverordnung von 1987 die Qualitätssicherung eingeführt.