Weiterführende Informationen:
§ 19 StrlSchG - Genehmigungs- und anzeigebedürftiger Betrieb von RöntgeneinrichtungenExterner Link:
http://arbeitsschutz.Zugehörige Formulare:
Anzeige Röntgeneinrichtung bei der zuständigen Behörde (Landesdirektion Sachsen) Formular Bestellung Strahlenschutzbeauftragter auf Seite Arbeitsschutz-Sachsen - rechts obenZugehörige Adressen:
Kontaktdaten der Landesdirektion Sachsen