Weiterführende Informationen:
§ 47 StrlSchV - Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
§ 48 StrlSchV - Aktualisierung der Fachkunde
Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz wird durch eine für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung, praktische Erfahrungen (Sachkunde) und die erfolgreiche Teilnahme an von der zuständigen Stelle anerkannten Kursen erworben.
Lerninhalt als PDF-Datei | Inhalt für Zahnärzte | Inhalt für Mitarbeiter | Bei Bedarf zum Ausdrucken |
Fachkunde im Strahlenschutz | Ja | Informativ | Handout zum Lerninhalt |