- Informationen
- Grundlagen
- Betreiberpflichten
- Aufnahmetechniken
- Umrüstung auf digital
- Zusammenfassung
- Anhang
Weiterführende Informationen:
§ 85 StrlSchG - Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflicht von Daten und Bilddokumenten bei der Anwendung am Menschen
§ 63 StrlSchV - Unterweisung
§ 117 StrlSchV - Aufzeichnungen (Röntgengeräte)
§ 127 StrlSchV - Aufbewahrung, Weitergabe und Übermittlung von Aufzeichnungen, Röntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten
In diesem Abschnitt werden Ihnen alle notwendigen Dokumentationen und Aufzeichnungen für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung erläutert.
Lerninhalt als PDF-Datei | Inhalt für Zahnärzte | Inhalt für Mitarbeiter | Bei Bedarf zum Ausdrucken |
Erläuterung Erforderliche Dokumentation | Ja | Ja | Handout zum Lerninhalt |
Weitergabe von Röntgenaufnahmen an Weiterbehandler | Ja | Ja | Handout zum Lerninhalt |