Allgemeine Begriffsbestimmungen

Zum Verständnis der einzelnen Schritte der Qualitätssicherung nach StrlSchV ist eine Kenntnis der jeweiligen Begriffe erforderlich. Dazu finden Sie hier einen Auszug der erforderlichen Fachbegriffe:

Begriff Erläuterung
Abnahmeprüfung
  • Gewährleistung einer einwandfreien technischen Funktion des Röntgengerätes durch den Hersteller/ Lieferanten (z. B. Depot)
  • optimale Bildqualität bei niedriger Strahlenexposition
  • Festlegung der Ausgangswerte für die Konstanzprüfung
Bildempfänger
  • Bestandteil der Bildkette beim Röntgen
  • analoge Systeme: Röntgenfilm
  • digitale Systeme: Sensor bzw. Speicherfolie
Diagnostische Referenzwerte
  • Das Bundesamt für Strahlenschutz erstellt und veröffentlicht die diagnostischen Referenzwerte
  • wird aus einer beobachteten Verteilung der mittleren Patientendosen verschiedener Anwender festgelegt
  • Verkörpert nicht unbedingt die idealer Weise erreichbaren Werte
  • finden in der Zahnheilkunde gegenwärtig keine Anwendung
Filmwechsel
  • Änderung der Eigenschaften des Bildempfängers bei analogen Röntgensystemen

Begriff Erläuterung
Indikation, rechtfertigende
  • Entscheidung eines Zahnarztes, dass und in welcher Weise Röntgenstrahlung angewendet wird
  • gesundheitlicher Nutzen muss dem Strahlenrisiko überwiegen
  • Abwägung anderer Verfahren der Diagnostik
Konstanzprüfung
  • Kontrolle der Röntgeneinrichtung, zum Nachweis, dass die Bildqualität und die Höhe der Strahlenexposition den Angaben der letzten Abnahmeprüfung entspricht
  • Maßnahme ohne mechanische oder elektrische Eingriffe in das Röntgengerät
  • Bei analogen Systemen ebenfalls Überprüfung der Filmverarbeitung
Qualitätssicherung nach StrlSchV
  • diagnostische Referenzwerte sind bei der Untersuchung von Menschen zu Grunde zu legen (Zahnheilkunde z. Z. ausgenommen)
  • Abnahmeprüfung vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen
  • Sachverständigenprüfung vor Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen bzw. alle 5 Jahre
  • Durchführung der Konstanzprüfung (Filmverarbeitung und Röntgengeräte)
  • Dokumentation der Prüfergebnisse
  • Begutachtung der Röntgeneinrichtungen durch die Zahnärztliche Röntgenstelle (Konstanz- und Patientenaufnahmen)
Röntgeneinrichtung
  • Gesamtheit aller technischen Vorrichtungen zur Erstellung von Röntgenaufnahmen (Röntgengerät, Filmentwicklung, ggf. Software ...)

Begriff Erläuterung
Sachverständigenprüfung
  • Kontrolle der Röntgeneinrichtung nach dem Stand der Technik
  • Kontrolle auf Einhaltung der Sicherheit und des Strahlenschutzes
Strahlenschutzbeauftragter
  • wird vom Strahlenschutzverantwortlichen bei der zuständigen Behörde schriftlich bestellt
  • muss Fachkunde im Strahlenschutz besitzen
  • die dem Strahlenschutzbeauftragten übertragenen Aufgaben und Befugnisse sind schriftlich zu fixieren
Strahlenschutzbereiche
  • Kontrollbereich (in der Zahnheilkunde Bereich mit einem Radius von 1,5 m um die Strahlenquelle)
  • Überwachungsbereich

Begriff Erläuterung
Strahlenschutzverantwortlicher
  • ist, wer die Anzeige nach § 19 StrlSchG erstattet hat
  • muss Fachkunde im Strahlenschutz besitzen
  • ist in der Regel der Praxisinhaber
Technische Durchführung
  • Anfertigung einer Röntgenaufnahme durch eine Praxismitarbeiterin mit Kenntnissen im Strahlenschutz nach Anweisung durch den Zahnarzt
Überlappende Konstanzprüfung
  • Maßnahmen zur Neufestlegung der Bezugswerte für die Konstanzprüfung bei Wechsel des Bildempfängers
  • kann bei einem Bildempfängerwechsel ohne Dosiserhöhung (ACHTUNG - nur bei Tubusgerät) durch den Strahlenschutzverantwortlichen selbst durchgeführt werden
Zahnärztliche Stelle
  • Teil der Qualitätssicherung bei der Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen in der Zahnheilkunde
  • Aufgaben werden von der zuständigen Behörde festgelegt
  • Maßnahmen zur Optimierung medizinischer Strahlenanwendungen

Begriff Erläuterung
Zuständige Stelle
  • Strahlenschutzrechtliche Behörde zum Vollzug der Umsetzung der Strahlenschutzgesetzgebung - in Sachsen die Landesdirektion Dresden
  • kann unangemeldet die Einhaltung der Strahlenschutzgesetze kontrollieren
  • kann den Betrieb einer Röntgeneinrichtung untersagen oder mit Auflagen versehen