Zum Verständnis der einzelnen Schritte der Qualitätssicherung nach StrlSchV ist eine Kenntnis der jeweiligen Begriffe erforderlich.
Dazu finden Sie hier einen Auszug der erforderlichen Fachbegriffe:
Begriff |
Erläuterung
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Abnahmeprüfung |
- Gewährleistung einer einwandfreien technischen Funktion des Röntgengerätes durch den
Hersteller/ Lieferanten (z. B. Depot)
- optimale Bildqualität bei niedriger Strahlenexposition
- Festlegung der Ausgangswerte für die Konstanzprüfung
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Bildempfänger
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- Bestandteil der Bildkette beim Röntgen
- analoge Systeme: Röntgenfilm
- digitale Systeme: Sensor bzw. Speicherfolie
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Diagnostische Referenzwerte
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- Das Bundesamt für Strahlenschutz erstellt und veröffentlicht die diagnostischen Referenzwerte
- wird aus einer beobachteten Verteilung der mittleren Patientendosen verschiedener Anwender festgelegt
- Verkörpert nicht unbedingt die idealer Weise erreichbaren Werte
- finden in der Zahnheilkunde gegenwärtig keine Anwendung
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Filmwechsel
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- Änderung der Eigenschaften des Bildempfängers bei analogen Röntgensystemen
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Begriff |
Erläuterung
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Indikation, rechtfertigende |
- Entscheidung eines Zahnarztes, dass und in welcher Weise Röntgenstrahlung angewendet wird
- gesundheitlicher Nutzen muss dem Strahlenrisiko überwiegen
- Abwägung anderer Verfahren der Diagnostik
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Konstanzprüfung
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- Kontrolle der Röntgeneinrichtung, zum Nachweis, dass die Bildqualität und die Höhe der Strahlenexposition den Angaben der letzten Abnahmeprüfung entspricht
- Maßnahme ohne mechanische oder elektrische Eingriffe in das Röntgengerät
- Bei analogen Systemen ebenfalls Überprüfung der Filmverarbeitung
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Qualitätssicherung nach StrlSchV
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- diagnostische Referenzwerte sind bei der Untersuchung von Menschen zu Grunde zu legen (Zahnheilkunde z. Z. ausgenommen)
- Abnahmeprüfung vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen
- Sachverständigenprüfung vor Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen bzw. alle 5 Jahre
- Durchführung der Konstanzprüfung (Filmverarbeitung und Röntgengeräte)
- Dokumentation der Prüfergebnisse
- Begutachtung der Röntgeneinrichtungen durch die Zahnärztliche Röntgenstelle (Konstanz- und Patientenaufnahmen)
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Röntgeneinrichtung
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- Gesamtheit aller technischen Vorrichtungen zur Erstellung von Röntgenaufnahmen
(Röntgengerät, Filmentwicklung, ggf. Software ...)
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Begriff |
Erläuterung
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Sachverständigenprüfung
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- Kontrolle der Röntgeneinrichtung nach dem Stand der Technik
- Kontrolle auf Einhaltung der Sicherheit und des Strahlenschutzes
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Strahlenschutzbeauftragter
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- wird vom Strahlenschutzverantwortlichen bei der zuständigen Behörde schriftlich bestellt
- muss Fachkunde im Strahlenschutz besitzen
- die dem Strahlenschutzbeauftragten übertragenen Aufgaben und Befugnisse sind schriftlich zu fixieren
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Strahlenschutzbereiche
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- Kontrollbereich (in der Zahnheilkunde Bereich mit einem Radius von 1,5 m um die Strahlenquelle)
- Überwachungsbereich
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Begriff |
Erläuterung
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Strahlenschutzverantwortlicher |
- ist, wer die Anzeige nach § 19 StrlSchG erstattet hat
- muss Fachkunde im Strahlenschutz besitzen
- ist in der Regel der Praxisinhaber
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Technische Durchführung
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- Anfertigung einer Röntgenaufnahme durch eine Praxismitarbeiterin mit Kenntnissen im Strahlenschutz nach Anweisung durch den Zahnarzt
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Überlappende Konstanzprüfung
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- Maßnahmen zur Neufestlegung der Bezugswerte für die Konstanzprüfung bei
Wechsel des Bildempfängers
- kann bei einem Bildempfängerwechsel ohne Dosiserhöhung (ACHTUNG - nur bei Tubusgerät) durch den Strahlenschutzverantwortlichen
selbst durchgeführt werden
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Zahnärztliche Stelle
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- Teil der Qualitätssicherung bei der Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen in der Zahnheilkunde
- Aufgaben werden von der zuständigen Behörde festgelegt
- Maßnahmen zur Optimierung medizinischer Strahlenanwendungen
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Begriff |
Erläuterung
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Zuständige Stelle |
- Strahlenschutzrechtliche Behörde zum Vollzug der Umsetzung der Strahlenschutzgesetzgebung - in Sachsen die Landesdirektion Dresden
- kann unangemeldet die Einhaltung der Strahlenschutzgesetze kontrollieren
- kann den Betrieb einer Röntgeneinrichtung untersagen oder mit Auflagen versehen
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