Letzte Aktualisierung:
08.09.2025
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Stichwortverzeichnis
Zahnärztehaus
Schützenhöhe 11 | 01099 Dresden
Telefon 0351 - 806 60
verwaltung@lzk-sachsen.de
www.zahnaerzte-in-sachsen.de
SELBSTLERNPAKET STRAHLENSCHUTZ DER
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER SACHSEN - ab 2019
Informationen
Grundlagen
Betreiberpflichten
Aufnahmetechniken
Umrüstung auf digital
Zusammenfassung
Anhang
Inbetriebnahme
Laufender Betrieb
Qualitätssicherung
Erforderliche Dokumentation
Außerbetriebnahme
Weiterführende Informationen:
§ 21 StrlSchG - Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs
§ 129 StrlSchV - Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle
Betreiberpflichten
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Außerbetriebnahme von Röntgeneinrichtungen
Außerbetriebnahme von Röntgeneinrichtungen
Abmeldung des Röntgengerätes bei der Zahnärztlichen Stelle (Zahnärztekammer)
Abmeldung des Röntgengerätes bei der strahlenschutzrechtlichen Behörde
Übergabe der Röntgeneinrichtung mit allen Unterlagen (Konformitätserklärung, Zulassungsschein usw.) an den zukünftigen Betreiber des Röntgengerätes
Bzw. ordnungsgemäße Entsorgung des Altgerätes
Lerninhalt als PDF-Datei
Inhalt für Zahnärzte
Inhalt für Mitarbeiter
Betrieb von Röntgeneinrichtungen
Ja
Ja
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