- Informationen
- Grundlagen
- Betreiberpflichten
- Aufnahmetechniken
- Umrüstung auf digital
- Zusammenfassung
- Anhang
Weiterführende Informationen:
§ 19 StrlSchG - Genehmigungs- und anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen
§ 88 StrlSchV - Wartung und Prüfung
Zugehörige Adressen:
Kontaktdaten der Sachverständigen für die Prüfung von RöntgeneinrichtungenDurch die durchzuführende Sachverständigenprüfung soll festgestellt werden, ob bei dem vorgesehenen Betrieb einer Röntgeneinrichtung die Ausrüstung vorhanden und die Maßnahmen getroffen sind, die nach dem Stand der Technik erforderlich sind, damit die Schutzvorschriften der Röntgenverordnung eingehalten werden.
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Erläuterung Sachverständigenprüfung | Ja | Ja | Handout zum Lerninhalt |