Konstanzprüfung

  • Regelmäßige Konstanzprüfung als Gewähr, dass alle technischen Parameter Ihrer Röntgeneinrichtung im Toleranzbereich entsprechend der Abnahmeprüfung liegen. Sie dient weiterhin dem rechtzeitigen Erkennen möglicher Veränderungen (Verschlechterungen) der Bildqualität und der Dosis. Die Konstanzaufnahmen sind seit 01/2024 5 Jahre aufzubewahren!

  • In der linken Auswahlspalte können Sie die entsprechenden Erläuterungen und Informationen zur Konstanzprüfung der Filmverarbeitung, zur Konstanzprüfung der Tubusgeräte, des OPG sowie des Fernröntgen-Teils bei analogen und bei digitalen Röntgeneinrichtungen auswählen.

Bildkette Röntgen