Regelmäßige Konstanzprüfung als Gewähr, dass alle technischen Parameter Ihrer Röntgeneinrichtung
im Toleranzbereich entsprechend der Abnahmeprüfung liegen. Sie dient weiterhin dem rechtzeitigen
Erkennen möglicher Veränderungen (Verschlechterungen) der Bildqualität und der Dosis.
Die Konstanzaufnahmen sind seit 01/2024 5 Jahre aufzubewahren!
In der linken Auswahlspalte können Sie die entsprechenden Erläuterungen und Informationen zur
Konstanzprüfung der Filmverarbeitung, zur Konstanzprüfung der Tubusgeräte, des OPG sowie des
Fernröntgen-Teils bei analogen und bei digitalen Röntgeneinrichtungen auswählen.