- Informationen
- Grundlagen
- Betreiberpflichten
- Aufnahmetechniken
- Umrüstung auf digital
- Zusammenfassung
- Anhang
Eine Überlappende Konstanzprüfung ist bei einem Wechsel des Bildempfängers (Film oder Sensor) notwendig. Der Strahlenschutzverantwortliche kann diese in der Praxis beim Tubusgerät selbst durchführen, wenn mit dem Wechsel keine nachteilige Beeinflussung der Bildqualität bzw. eine Dosiserhöhung verbunden ist. Beim OPG, FR bzw. DVT ist dazu stets eine Teil-/Abnahmeprüfung durch das Depot erforderlich!!
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Überlappende Konstanzprüfung beim Tubusgerät | Ja | Ja | Handout zum Lerninhalt |